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Bauzulassungen

Am 1. Juli 2013 tritt die EU Bauprodukten-Verordnung Nr. 305/2011 in Kraft

Eine Vielzahl unserer Blindniete wird für Bauprodukte verwendet. Um der neuen Bauprodukten-Verordnung zu genügen, haben wir mehr als 200 Blindniet-Abmessungen ausgewählt, die den Anforderungen und Prüfvorschriften der Europäischen Technischen Zulassung gerecht werden und somit das CE-Kennzeichen tragen dürfen. Mit einer Europäischen Technischen Zulassung (ETA) wird für ein Bauprodukt der Nachweis für die Brauchbarkeit des selbigen gemäß Bauproduktenrichtlinie erbracht. Wurde die ETA erteilt, kann der Hersteller sein Produkt mit dem CE-Kennzeichen ausweisen. Das CE-Kennzeichen bestätigt, dass alle Nachweise erbracht und alle vorgeschriebenen Prüfungen und Forderungen erfüllt sind. Der Hersteller weist somit die Konformität des Produktes mit der Zulassung nach. Das CE-Kennzeichen wird in unserem Katalog und für die zugelassenen Produkte das Ü-Zeichen nach und nach ersetzen, bzw. bei den neu zugelassenen Blindnieten von Beginn an der Nachweis der Produktkonformität sein. Die zugelassenen Produkte sind in unserem Katalog durch das CE- und Ü-Zeichen ausgewiesen.

Die entsprechenden Zulassungsdokumente können Sie demnächst auf unserer Homepage ansehen und herunterladen. Sobald uns die ETA-Zulassung vorliegt, werden auch diese Dokumente entsprechend auf der Website www.gesipa.com zur Verfügung stehen. Bis dahin wenden Sie sich bitte an unseren Vertrieb oder an die Mitarbeiter der Qualitätssicherung.