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Reparaturservice

Kostenlimits

Kostenlimits

Nachfolgende Übersicht zeigt die Gerätetypen sowie deren jeweilige Kostenlimits, die ab dem 01. Februar 2025 maximal für eine Reparatur anfallen können. Mehr als den angezeigten Betrag müssen Sie ab sofort für keine Gerätereparatur mehr bezahlen. Gerätereparaturen, deren Kosten über dem genannten Kostenlimit liegen, werden als wirtschaftlicher Totalschaden behandelt. Sollte eine Reparatur dennoch möglich sein, senden wir Ihnen einen Kostenvoranschlag zu. Gerätereparaturen, die einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellen und nicht mehr behoben werden können, sind von der Kostenlimitregelung ausgeschlossen. In diesem Fall setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein Angebot für ein Neugerät zu unterbreiten.

Eine Übersicht der Reparaturkostenlimits können Sie sich auch hier für Ihre Unterlagen herunterladen: Download

Neugeräte zum Festpreis

Gerätetypen, die oben in der Tabelle nicht aufgeführt sind, werden im Rahmen unseres Services nicht repariert, sondern direkt gegen ein Neugerät getauscht. 

Wenn Sie bereits Vertragspartner von GESIPA® sind, gelten selbstverständlich die mit Ihnen vereinbarten Konditionen.